Berufsbild Staatsanwalt
Der Staatsanwalt arbeitet beim Landes- und Oberlandesgericht oder bei der Bundesanwaltschaft am Bundesgerichtshof. Wenn bei der Staatanwaltschaft oder bei der Polizei eine Strafanzeige eingeht, leitet der Staatsanwalt ein Ermittlungsverfahren ein und ist für die ordnungsgemäße Durchführung verantwortlich. Sie beauftragen die Kriminalpolizei mit der Durchführung der Ermittlungsarbeiten und führen bei Kapitalverbrechen auch eigene Ermittlungen durch. Es werden Tatortbesichtigungen durchgeführt, Zeugen und Verdächtige vernommen oder Durchsuchungen im Beisein des Staatsanwalts durchgeführt. Wenn sich bestimmte Verdachtsmomente Verhärten, stellt er beim Ermittlungsrichter den Antrag auf eine Durchsuchung, Beschlagnahmung oder auch den Haftbefehl für eine verdächtige Person. Je nach Schlage holen sie behördliche Auskünfte und Gutachten ein. In der Gerichtsverhandlung vertritt der Staatsanwalt die Anklage. Durch geeignete Fragen, Anträge oder Anregungen sorgt er dafür das alle wichtigen Umstände erörtert werden. Das ist wichtig für das Strafmass oder eine Strafaussetzung auf Bewährung. Das Schlussplädoyer am Ende der Verhandlung muss er objektiv halten. Nach einer Verurteilung sorgt er zusammen mit einem Rechtspfleger für die Vollstreckung des rechtskräftigen Urteils. Außerdem entscheidet er über Strafaufschub- und Strafunterbrechungsanträge und wirkt bei Begnadigungsverfahren mit. Sein Einkommen beträgt ca. 6000 Euro im Monat.
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