Berufsbild Zivildienst
Laut Gesetz, müssen alle die als Kriegsdienstverweigerer anerkannt sind einen Ersatzdienst leisten. Der Ersatzdienst wird Zivildienst genannt und wer ihn ausübt, ist ein Zivildienstleistender. Er leistet seinen Zivildienst neun Monate in sozialen Einrichtungen ab. Das kann in einem Krankenhaus, in einem Seniorenheim oder in einem Behindertenheim sein. In der ambulanten Versorgung von Behinderten oder kranken Menschen können sie den Zivildienst ebenfalls ableisten. Sie betreuen und versorgen hilfsbedürftige Menschen, das kann zum Beispiel füttern, waschen, anziehen usw. sein. Sie können aber auch von der Organisation bei der sie den Zivildienst ableisten im Versorgungsbereich wie der Küche oder zu handwerklichen Tätigkeiten herangezogen werden. Um die Zivildienststelle muss sich jeder Kriegsdienstverweigerer selbst kümmern indem man bei den entsprechenden Einrichtungen nachfragt ob sie eine Stelle frei haben. Wenn ein Platz frei ist, wird sich der Ansprechpartner um alles weitere kümmern. Der Zivildienstleistende bekommt ein Nettogehalt, es nennt sich Sold und beträgt in den ersten drei Monaten täglich 9,41 Euro, vom 4. bis 6. Monat 10,18 Euro und vom 7. bis 9. Monat 10,95 Euro täglich. Hinzu kommt Verpflegungsgeld, Kleidergeld, Reinigungsgeld, Fahrtkostenerstattung und am Ende der Dienstzeit ein Entlassungsgeld von 690 Euro.
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