Fischerei

Zu den Aufgaben eines Fischwirts oder Fischwirtin gehört die Fischzucht, die Fischhaltung und die zur Fischerei gehörende Nutzung von frei lebenden Fischbeständen in deutschen Flüssen und Seen. Außerdem ist die Vermarktung und die Verarbeitung von Fischen ebenfalls Aufgabe des Fischwirts. Die Ausbildung zum Fischwirt dauert drei Jahre, es ist ein anerkannter Ausbildungsberuf der im Ausbildungsbetrieb und in der Berufsschule erlernt wird. Die in der Fischzucht und Fischhaltung tätigen Fischwirte ziehen und vermehren die Fische in künstlich angelegten Teichen. Das pflegen der Teiche gehört ebenfalls zu den Aufgaben des Fischwirts. Außerdem fischen sie die Teiche ab, verarbeiten den Fang und vermarkten die Produkte. Fischwirte deren Schwerpunkt die kleine Hochsee- und Küstenfischerei ist, fangen Schalentiere und Fische an den Küsten der Ost- und Nordsee. Sie sind hauptsächlich bei Fischereibetrieben oder in der Seen- und Küstenschifffahrt angestellt. Fischwirte der Seen- und Flussfischerei, fangen die Fische in Flüssen und Seen. Sie pflegen den Lebensraum der Fische und setzten, wenn nötig in der Fischzucht gezüchtete Brutfische in den Gewässern aus. Es gibt in der Fischerei und Fischzucht auch Helfer die diesen Beruf nicht gelernt haben. Sie führen einfach Tätigkeiten aus und werden vor Ort in die anfallenden Tätigkeiten eingewiesen. Wer eine Ausbildung in der Hochsee- und Küstenfischerei abgeschlossen hat, kann sich zum Krabbenfischer weiterbilden. Mit Weiterbildungsberufen und dem Meistertitel kann man nach der Ausbildung zum Fischwirt auch Personal-, Betriebs und die Arbeitsorganisation, sowie die betriebliche Ausbildung der Lehrlinge übernehmen.

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  1. Berufsbild Fischer